Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG-Einspeisungen im Jahr 2017
Netzbetreiber | Elektrizitätswerk Dahner Felsenland |
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur | 10000145 |
Netznummer der Bundesnetzagentur | 1 |
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) | Amprion |
Einleitung
Gemäß § 52 Abs. 1 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45-49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §§ 16 bis 33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzüglich der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom NEV) ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz des Elektrizitätswerkes Dahner Felsenland angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 45 und 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.
Meldungen des Elektrizitätswerkes Dahner Felsenland an die Amprion. Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 EEG an die Amprion übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlage) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wird der Amprion zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassung der in das Verteilnetz des Elektrizitätswerkes Dahner Felsenland eingespeisten Mengen und Vergütungen unterteilt nach geförderten Energiearten gemäß §§ 23-33 EEG:
Energieart | Strommenge | Vergütung | Vermiedene | ||
(kWh) | € | NNE (€) | |||
§32 | Solare Strahlungsenergie | 0 | 0 | 0 | |
§33 |
Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden |
3.173.688 | 844.871,97 | 32.280,67 | |
Summe | 3.173.688 | 844.871,97 | 32.280,67 | ||
Vergütung abzüglich vNNE gemäß § 35 Abs. 2 EEG |
812.591,30 |
Anlagen
24h-Notdienst:
STROM Tel.: 06 39 1/92 34 - 130
WASSER Tel.: 06 39 1/92 34 - 112
ABWASSER Tel.: 06391/92 34 - 505